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GoBD: Was für digitale Belege gilt

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern … in elektronischer Form". Im Kern heißt das: digitale Belege müssen unveränderbar, nachvollziehbar und auffindbar sein.

Was das Finanzamt verlangt

Drei Dinge: Unveränderbarkeit (ein erfasster Beleg darf nicht heimlich geändert werden), Nachvollziehbarkeit (jede Änderung ist protokolliert) und Vollständigkeit (kein Beleg fehlt, mit Zeitstempel).

Darf ich Papierbelege wegwerfen?

Meist ja — wenn der digitale Beleg bildlich und inhaltlich originalgetreu, unveränderbar und lesbar archiviert ist (ersetzendes Scannen). Es gibt Ausnahmen; im Zweifel den Steuerberater fragen.

„GoBD-gerecht" vs. „GoBD-konform"

Eine App kann bei der Erfassung helfen: Original ablegen, Zeitstempel, Änderungsprotokoll. Volle GoBD-Konformität betrifft den ganzen Prozess inklusive zertifizierter Langzeit-Archivierung und Verfahrensdokumentation — das leistet kein einzelnes Tool allein.

Was das praktisch heißt

Erfasse Belege zeitnah und unveränderbar, ändere nichts nachträglich heimlich, halte alles auffindbar. Quitto hilft bei diesem Teil: Belege festschreiben (in der Liste nicht mehr löschbar), Änderungen an den Angaben mit Begründung protokolliert.

Quitto hilft bei der Erfassung

Belege festschreiben, Änderungsprotokoll, Export für den Steuerberater. Drei Belege gratis.

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